Allgemeine Geschäftsbedingungen der TRALM UG (haftungsbeschränkt)
§1 Geltungsbereich
1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen der TRALM UG (haftungsbeschränkt) gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehenden oder von diesen Bedingungen abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsangeboten des Käufers wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn es wurde ihnen seitens der TRALM UG (haftungsbeschränkt) ausdrücklich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die TRALM UG (haftungsbeschränkt) in Kenntnis entgegenstehender oder hiervon abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos vornimmt. Diese Bedingungen gelten vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung in ihrer jeweils zuletzt einbezogenen Fassung auch für künftige mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich zum Vertragsbestandteil gemacht werden. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von §§ 310 Abs. 1, 14 BGB.
§ 2 Gegenstand/Preise/Zahlungsbedingungen
Unsere Angebote in Katalogen, Listen, Shops usw. sind freibleibend und verpflichten uns nicht zur Annahme, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Gegenstand der Lieferung oder Leistung sind die von uns angebotenen und vom Käufer bestellten Waren und/oder Leistungen. Sofern im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich anders bezeichnet, beziehen sich Ausführungen und Preise auf die jeweils angebotenen Artikel, nicht jedoch auf eventuell mit abgebildetes Zubehör oder Dekorationen. Garantien im Sinne des Gesetzes werden von uns nur unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“ und schriftlich erteilt. Etwaige Herstellergarantien bleiben unberührt.
Der Mindestbestellwert beträgt € 500,00 netto Rechnungsbetrag. Lieferungen und Leistungen erfolgen auf der Grundlage der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste der TRALM UG (haftungsbeschränkt). Die Preise verstehen sich frei Haus zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung ist die TRALM UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen. Auch die übrigen Rechte und Ansprüche wegen Zahlungsverzugs, insbesondere auf Ersatz weiterer Verzugsschäden, stehen der Verkäuferin uneingeschränkt zu. Für den Fall, dass die TRALM UG (haftungsbeschränkt) vorleistungspflichtig ist, kann sie die ihrer obliegenden Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass ihr Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Die TRALM UG (haftungsbeschränkt) kann eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Käufer Zug um Zug gegen die Leistung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann die TRALM UG (haftungsbeschränkt) vom Vertrag zurücktreten. Das Nähere regelt § 321 BGB.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn und soweit seine Gegenansprüche entweder im Gegenseitigkeitsverhältnis (§ 320 BGB) zu den von der TRALM UG (haftungsbeschränkt) geltend gemachten Ansprüchen stehen oder rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der TRALM UG (haftungsbeschränkt) anerkannt sind. Gerät der Käufer mit einer von mehreren Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so werden unsere gesamten Forderungen gegen den Käufer sofort fällig. Zu weiteren Lieferungen aus irgendeinem Vertrag sind wir in diesem Fall nicht verpflichtet, es sei denn, dass der Käufer Zahlung der gesamten Restschuld Zug um Zug anbietet. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
Sofern die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten wurden, können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an diejenigen geleistet werden, an die wir unsere Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben.
§ 3 Lieferung/Lieferfristen/Lieferbedingungen
Die Lieferung erfolgt ab Werk, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wird die Verladung oder die Beförderung der Ware aus einem Grunde, den der Käufer zu vertreten hat, verzögert, so ist die TRALM UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers nach billigem Ermessen einzulagern und alle zur Erhaltung der Ware für geeigneten Maßnahmen zu treffen und die Ware als geliefert in Rechnung zu stellen. Dasselbe gilt, wenn versandbereit gemeldete Ware nicht innerhalb von vier Tagen abgerufen wird. Die gesetzlichen Bestimmungen für den Annahmeverzug bleiben hiervon unberührt.
Die Einhaltung der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen mit dem Käufer voraus. Die Erfüllung unserer Lieferverpflichtung setzt des Weiteren die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Lieferfristen und -termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von der TRALM UG (haftungsbeschränkt) ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet bzw. anerkannt wurden. Höhere Gewalt und sonstige Umstände, die die TRALM UG (haftungsbeschränkt) nicht zu vertreten hat, verlängern die Lieferfrist für die TRALM UG (haftungsbeschränkt)H um die Dauer des Hindernisses. TRALM UG (haftungsbeschränkt) wird solche Umstände dem Käufer unverzüglich mitteilen. Ist eine verzögerte Leistungserbringung auf Grund der vorgenannten Ereignisse für eine Partei unzumutbar, ist diese Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Falls die TRALM UG (haftungsbeschränkt) ohne eigenes Verschulden nicht zur Lieferung der bestellten Ware in der Lage sein sollte, weil deren Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt, ist sie zum Rücktritt vom Vertrag mit dem Käufer berechtigt. Dieses Rücktrittsrecht besteht jedoch nur dann, wenn die TRALM UG (haftungsbeschränkt) mit dem betreffenden Lieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen und die Nichtlieferung auch nicht in sonstiger Weise zu vertreten hat. In einem solchen Fall wird die TRALM UG (haftungsbeschränkt) den Käufer unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden erstattet die TRALM UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich zurück.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Die TRALM UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Eigentum an allen Lieferungen bis zum Eingang der Zahlung vor, die zwischen dem Käufer und der TRALM UG (haftungsbeschränkt) aufgrund der bestehenden Geschäftsverbindung bis zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses bereits entstanden waren. Sofern zwischen dem Käufer und der TRALM UG (haftungsbeschränkt) ein Kontokorrentverhältnis vereinbart ist, bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auch auf den jeweils anerkannten Saldo. Gleiches gilt, soweit ein Saldo nicht anerkannt wird, sondern ein „kausaler“ Saldo gezogen wird, etwa deswegen, weil der Käufer insolvent ist oder in Liquidation gerät.
Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter in das Eigentum der TRALM UG (haftungsbeschränkt) hat der Käufer die TRALM UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit diese Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der TRALM UG (haftungsbeschränkt) die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den der TRALM UG (haftungsbeschränkt) entstandenen Ausfall.
Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt der TRALM UG (haftungsbeschränkt) jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) der Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritten erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Die TRALM UG (haftungsbeschränkt) nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der TRALM UG (haftungsbeschränkt), die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Sie verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlös nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, ist die TRALM UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen. Darüber hinaus kann sie verlangen, dass der Käufer ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für die TRALM UG (haftungsbeschränkt) vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, der TRALM UG (haftungsbeschränkt) nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt sie das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
Wird die Kaufsache mit anderen der TRALM UG (haftungsbeschränkt) nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt sie das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer der TRALM UG (haftungsbeschränkt) anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die TRALM UG (haftungsbeschränkt).
Die TRALM UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der TRALM UG (haftungsbeschränkt).
§ 5 Gewährleistung
Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit Verlassen des Lagers, geht die Gefahr auf den Käufer über.
Die TRALM UG (haftungsbeschränkt) gewährleistet, dass die gelieferte Ware frei von Fabrikations- und Materialfehlern ist und den schriftlichen Spezifikationen entspricht.
Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich gemäß § 377 HGB zu untersuchen und etwaige Mängel schriftlich geltend zu machen; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels befindet, zur Begutachtung durch die TRALM UG (haftungsbeschränkt) bereit zu halten. Verstößt der Käufer hiergegen, hat er der TRALM UG (haftungsbeschränkt) den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen.
Die vorstehenden Absätze gelten auch für Zuviel- und Zu-wenig-Lieferungen sowie für etwaige Falschlieferungen.
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, den die TRALM UG (haftungsbeschränkt) zu vertreten hat, steht der TRALM UG (haftungsbeschränkt) das Wahlrecht zu, ob sie Ihrer Verpflichtung zur Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Lieferung einer neuen Sache nachkommt. Im Falle der Mangelbeseitigung erforderliche Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind von der TRALM UG (haftungsbeschränkt) zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Lieferort verbracht wurde. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des Schadens statt der Erfüllung zu verlangen, sofern die Pflichtverletzung nicht unerheblich war. Für die Haftungsbegrenzung gilt im übrigen § 6. Das Minderungsrecht des Käufers bleibt unberührt.
Soweit die TRALM UG (haftungsbeschränkt) für die Beschaffenheit einer Sache eine Garantie gegeben hat, haftet sie nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 6 Sonstige Haftung
Ansprüche des Käufers gegen die TRALM UG (haftungsbeschränkt) auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der TRALM UG (haftungsbeschränkt), ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind sowie solche, auf deren Einhaltung der Käufer als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die TRALM UG (haftungsbeschränkt) nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Käufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die gesetzlich vorgesehene Beweislastverteilung wird durch die vorstehenden Regelungen nicht geändert.
Die Einschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungs-gehilfen der TRALM (haftungsbeschränkt), wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden sowie auch sinngemäß für Ansprüche auf Aufwendungsersatz.
Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie die Haftung der TRALM UG (haftungsbeschränkt) für etwaig übernommene Garantien bleiben unberührt.
§ 7 Erfüllungsort/Gerichtsstand/Rechtswahl
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Stuttgart, soweit der Käufer ein Kaufmann, ein Unternehmen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die TRALM UG (haftungsbeschränkt) bleibt jedoch berechtigt, die andere Partei an dem für diese allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit ihrer übrigen Bestimmungen nicht.